Zwischen Anspruch und Realität: Geschlechterbasierte
Gewalt an Österreichs Hochschulen und Forschungseinrichtungen

LBI für Grund- und Menschenrechte

Geschlechterbasierte Gewalt ist auch im Hochschul- und Forschungsbereich ein weit verbreitetes Phänomen. Doch wie gut sind die Institutionen darauf vorbereitet? Eine umfassende Status-quo-Erhebung des LBI für Grund- und Menschenrechte zeigt erstmals systematisch auf, welche Maßnahmen und Unterstützungsangebote es in Österreich gibt und wo derzeit noch Lücken bestehen. Die Ergebnisse belegen, dass es klare Strukturen und verbindliche Standards braucht, um wirksamen Schutz zu garantieren. Das Projekt liefert damit eine zentrale Grundlage für zukünftige Maßnahmen und politische Entscheidungen.

Die Ergebnisse der Studie wurden bei einer Pressekonferenz am 1.12.2025 präsentiert. V. l.: Katrin Wladasch, Johanna Blimlinger, Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner.

Geschlechterbasierte Gewalt ist auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen kein Randphänomen. Internationale Studien verweisen seit Jahren darauf, wie verbreitet unterschiedliche Formen von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung im akademischen Umfeld sind. Gleichzeitig fehlte es bislang an einem systematischen Überblick darüber, wie gut Institutionen in Österreich auf diese Problematik vorbereitet sind. An dieser Stelle setzt das Projekt „Status quo-Erhebung von Maßnahmen und Unterstützungsangeboten bei geschlechterbasierter Gewalt“ des LBI für Grund- und Menschenrechte (LBI GMR) an.

Beauftragt vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF), hatte die Studie das Ziel, erstmals umfassend zu erheben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen, Maßnahmen und Unterstützungsstrukturen an österreichischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen bestehen. Anlass war unter anderem die an 45 Einrichtungen in 15 EU-Ländern durchgeführte UniSAFE-Studie, die gezeigt hatte, dass 62 Prozent der Befragten mindestens einmal eine Form geschlechterbasierter Gewalt erlebt haben. Auch wenn Österreich nicht an der Studie beteiligt war, lassen sich deren Ergebnisse grundsätzlich auch auf den österreichischen Hochschulkontext übertragen. „Was allerdings fehlte, waren Informationen über institutionelle Strukturen und deren Wirksamkeit“, so Forscherin Katrin Wladasch.

Die nun vorliegende Erhebung schließt diese Lücke. Im Zentrum standen zwei Leitfragen: Welche rechtlichen Grundlagen prägen den Umgang mit geschlechterbasierter Gewalt? Und welche konkreten Maßnahmen und Unterstützungsangebote existieren bereits? Dabei wurde ein breites, im UniSAFE-Projekt für den europäischen Hochschulkontext entwickeltes Verständnis von Gewalt zugrunde gelegt – von körperlicher und sexueller bis hin zu psychischer, ökonomischer und digitaler Gewalt.

Methodisch setzte das Forschungsteam auf einen mehrstufigen Mixed-Methods-Ansatz. Eine österreichweite Online-Befragung, an der sich mehr als die Hälfte der angeschriebenen Einrichtungen beteiligte, lieferte quantitative Daten zu bestehenden Strukturen und deren Bewertung. Ergänzend wurden Interviews und Fokusgruppen durchgeführt, um institutionelle Perspektiven und Herausforderungen vertiefend analysieren zu können. „Diese Kombination ermöglichte es uns, sowohl das Thema allgemein zu überblicken als auch ein tieferes Verständnis von der Praxis zu gewinnen“, erklärt Johanna Blimlinger aus dem Projektteam.

Die Ergebnisse zeichnen ein differenziertes Bild und förderten einige Herausforderungen zutage. Einen zentralen Befund stellt das fehlende einheitliche Verständnis von geschlechterbasierter Gewalt dar. Was darunter fällt und wie damit umzugehen ist, wird an vielen Einrichtungen unterschiedlich interpretiert. Das hat oft unmittelbare Auswirkungen auf die Bereiche Prävention, Intervention und Unterstützung. Eine weitere wesentliche Erkenntnis betrifft die Tatsache, dass an den meisten Hochschulen zwar grundlegende Maßnahmen und Anlaufstellen existieren, deren Sichtbarkeit und Wirksamkeit jedoch erheblich variieren. Für Betroffene sind Unterstützungsangebote häufig nur schwer zugänglich oder wenig transparent. Zudem wird geschlechterbasierte Gewalt nur unzureichend systematisch erfasst, unter anderem weil entweder keine belastbaren Daten vorliegen oder diese von den befragten Einrichtungen nicht veröffentlicht werden.

Auch im Umgang mit Täter:innen zeigen sich deutliche Defizite. Vielerorts sind keine transparenten Verfahren etabliert, vor allem im Studierendenbereich. Während für Beschäftigte immerhin arbeitsrechtliche oder disziplinarische Regelungen greifen, existieren häufig keine vergleichbaren Mechanismen für Studierende. Diese rechtliche Fragmentierung führt auf institutioneller Ebene zu großen Unsicherheiten. „Geschlechterbasierte Gewalt ist keinesfalls als rein individuelles Fehlverhalten zu verstehen“, mahnen Wladasch und Blimlinger. „Sie ist aufs Engste mit jenen strukturellen Bedingungen und Machtverhältnissen verknüpft, die in Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirksam sind.“ Hierarchische Strukturen und unklare Zuständigkeiten erschweren eine konsequente Auseinandersetzung ebenso wie begrenzte Ressourcen oder die ungenügende nachhaltige Umsetzung von Maßnahmen. Meist dominieren Einzelinitiativen gegenüber einer strategischen Gesamtverankerung.

Vor diesem Hintergrund formulierte das Forschungsteam einige zentrale Empfehlungen. Eine wesentliche Grundlage bildet die Entwicklung eines gemeinsamen Begriffsverständnisses von geschlechterbasierter Gewalt, das von Ministerium und Einrichtungen gleichermaßen getragen wird. Darauf aufbauend wird die Einführung bundesweiter Mindeststandards empfohlen, ergänzt durch institutionelle Policies, die an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst sind.

Auch die Bedeutung einer gewaltsensiblen Organisationskultur wird nachdrücklich hervorgehoben. Führungskräfte spielen dabei eine Schlüsselrolle. Nur wenn diese Verantwortung übernehmen und Maßnahmen aktiv unterstützen, können bleibende Veränderungen gelingen. Transparente Verfahren und klare Zuständigkeiten sind ähnlich entscheidend wie gut kommunizierte Unterstützungsangebote, um Vertrauen zu schaffen und Betroffene wirksam zu schützen.

Kurzfristig sollen die Ergebnisse allen Einrichtungen konkrete Ansatzpunkte bieten, um bestehende Strukturen zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Langfristig zielt das Projekt darauf ab, geschlechterbasierte Gewalt zu reduzieren und Hochschulen als sichere, inklusive Lern- und Arbeitsräume zu stärken. Positiv dazu beitragen konnte die öffentliche Präsentation der Forschungsergebnisse unter Beteiligung von Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner im Dezember 2025, die von einer breiten medialen Berichterstattung begleitet wurde. Die gesellschaftliche Relevanz des Themas könnte als Katalysator dienen, um die Forschung zu Gleichstellung und Antidiskriminierung im Hochschulkontext weiter auszubauen und evidenzbasierte Impulse für Politik und Praxis zu liefern. Am LBI-GMR wird dazu bereits an einem weiteren Forschungsprojekt gearbeitet.

Highlights

Human Rights Talk „Unerwünschte Erinnerung an Stalins Repressionen“

Am 23. Oktober 2025 widmete sich ein Human Rights Talk in Graz der Frage, wie mit der Erinnerung an den „Großen Terror“ unter Stalin in Russland heute umgegangen wird – und welche menschenrechtlichen Implikationen diese Erinnerungspolitik hat. Im Zentrum stand das Spannungsverhältnis zwischen historischer Aufarbeitung, staatlicher Machtpolitik und der Instrumentalisierung von Geschichte. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit dem LBI für Kriegsfolgenforschung statt und beleuchtete, wie Narrative über Vergangenheit aktuelle politische Entwicklungen und Menschenrechtsdiskurse prägen.

400 Polizeianwärter:innen in Nordmazedonien geschult

In der zweiten Oktoberwoche wurden im Rahmen des Projekts „EU Support for Rule of Law“ erstmals 400 Polizeianwärter:innen – ein gesamter Jahrgang – in Nordmazedonien zum Thema Antidiskriminierung geschult. Die Teilnehmenden erhielten eine Einführung in das nationale und internationale Antidiskriminierungsrecht, reflektierten eigene Vorurteile und entwickelten Strategien für einen diskriminierungssensiblen Umgang im Polizeialltag. Die Schulung markiert einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Verankerung menschenrechtlicher Standards in der Ausbildung zukünftiger Polizeikräfte.

Das LBI-GMR auf der AHRI-Konferenz in Lima, Peru

Im September nahmen unser Wissenschaftlicher Direktor Michael Lysander Fremuth und Researcher Andreas Sauermoser an der Jahreskonferenz der Association of Human Rights Institutes (AHRI) in Lima teil. Unter dem Titel „Protecting Human Rights From the Global Spread of Organized Crime“ diskutierten Expert:innen aus aller Welt über die menschenrechtlichen Herausforderungen durch transnationale organisierte Kriminalität. Die Konferenz bot Raum für wissenschaftlichen Austausch, internationale Vernetzung und die Weiterentwicklung gemeinsamer Forschungsansätze.

Neues Forschungsprojekt zu „Externalisierung und Rechtelosigkeit“ gestartet

Ein neues, vom Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) gefördertes Forschungsprojekt widmet sich der Frage, wie das internationale Flüchtlingsrecht Rechtelosigkeit ermöglicht. Unter der Leitung von Adel-Naim Reyhani untersucht das Projekt Mechanismen der Externalisierung, durch die betroffene Personen vom Recht ausgeschlossen werden. In Kooperation mit der Refugee Law Initiative der University of London zielt diese Forschung darauf ab, die wissenschaftliche Analyse zu vertiefen und Impulse für die rechtspolitische Debatte zu setzen.

Ausgewählte Publikationen

Klimawandel vor Gericht. Fremuth, Michael Lysander

Zeitschrift VEREINTE NATIONEN, Heft 5/2025, Berlin. S. 205-210

Regional Report: The Situation of LGBTIQ Detainees in the EU: Standards, Challenges and Recommendations. Fidler, Bernadette/Riegler, Edith

Wien: Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, 2025

Chancen und Risiken von Audits und Zertifizierungen bei der Einhaltung der Menschenrechte in der Liefer-/Wertschöpfungskette bzw. Aktivitätskette, in: Fabisch, Nicole/Schmidpeter, René/Schuster, Gabriele/Sihn-Weber, Andrea (Hrsg.): SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum. Globale Ziele für nachhaltige Entwicklung. Haake, Camilla/Rabenlehner, Stephen

Springer Gabler, Berlin/Heidelberg, 2025. S. 437-447

Universal Jurisdiction in Austria. In: Yanev, Lachezar/van der Wilt, Harmen (Ed.): Universal Jurisdiction over Core International Crimes. Sauermoser, Andrea

Edwar Elgar, Cheltenham, 2025. pp. 53-74

Leitung

Univ.-Prof. Dr. Michael Lysander Fremuth

Wissenschaftlicher Leiter

Mag. Patricia Mussi-Mailer, MA

Administrative Leiterin

Die vergangenen zwei Jahre am Institut waren sowohl akademisch als auch persönlich von großer Bedeutung für mich. Nachdem ich infolge der großangelegten Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben wurde, fand ich am LBI-GMR nicht nur einen Ort, an dem ich meine Forschung fortsetzen kann, sondern auch ein sicheres und aufrichtig unterstützendes intellektuelles Zuhause.
In meiner Arbeit zur Stärkung der ukrainischen Justiz im Kontext der europäischen Integration konnte ich meine Ideen einbringen, fundiertes Feedback erhalten und meinen Horizont erweitern. Der interdisziplinäre Austausch – über die Programmlinien des Instituts hinweg und in alltäglichen Gesprächen – ermutigt mich immer wieder, darüber nachzudenken, wie meine Forschung nicht nur zur akademischen Debatte, sondern auch zur Gesellschaft insgesamt beitragen kann.

GastwissenschaftlerNazarii Stetsyk, PhD

Partner

Universität Wien (AT)
Stand: Mai 2026

Wissenschaftlicher Beirat

Prof. Dr. Martina CaroniUniversität Luzern (CH)
Prof. Dr. Rainer HofmannUniversität Frankfurt (DE)
Prof. Dr. Vasilka SancinUniversität Ljubljana (SL)
Stand: Mai 2026